Nießbrauch und Erbe: Pflichtteilsergänzungsanspruch beachten
Verschenkt jemand zu Lebzeiten einen Teil seines Erbes und vereinbart gleichzeitig Nießbrauch, greift im Erbfall eine Sonderregel. Was dann gilt.
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Verschenkt jemand zu Lebzeiten einen Teil seines Erbes und vereinbart gleichzeitig Nießbrauch, greift im Erbfall eine Sonderregel. Was dann gilt.
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